Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder und Urenkel – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollte